07824 - 66582 praxis@weber-za.de

Füllungen

Ein kariös geschädigter Zahn muss behandelt werden, um ein weiteres Fortschreiten der Karies zu verhindern. Die Karies wird entfernt und der damit entstandene Defekt in der Zahnsubstanz muss adäquat versorgt werden. Hierfür stehen verschiedene Materialien zur Verfügung und es ergeben sich zwei unterschiedliche Varianten der Versorgung.

Varianten:

  1. Es wird ein weiches Material in den Defekt eingebracht. Dieses wird dann ausgehärtet und verschließt das Loch. Für diese Versorgung stehen diverse Materialien, wie Kunststoffe oder Amalgam zur Verfügung.
  2. Man stellt eine genau in den Defekt passende Füllung aus Gold, Keramik oder Kunststoff her, die dann mit speziellen Zementen oder Klebern befestigt werden. Solche vorgefertigten Füllungen werden dann als Inlays (Einlagefüllungen) bezeichnet.

Generell sind Inlays allen plastischen (weichen) Füllungsmaterialien von der Haltbarkeit deutlich überlegen. Sie stellen aber große zeitliche und technische Anforderungen. Dementsprechend liegen sie auch im Preis deutlich über den Kunststofffüllungen.

Das Problem aller Kunststoffe sind die relativ starke Abnutzung und die Aufnahme von Wasser, also das Aufquellen und die damit verbunden Alterung, sowie eine Schrumpfung beim Aushärtevorgang. Je größer die Füllung ist, desto gravierender werden sich diese Schwächen bemerkbar machen. Die Spaltbildung sorgt dann für ein weiteres Auftreten neuer Karies am Füllungsrand. Der starke Abrieb kann zu Störungen im Bereich der Kaufunktion führen.

Durch zusätzliche Maßnahmen wie das Füllen des Zahnes in einzelnen Schichten, spezielle Haftvermittler usw. lässt sich die Qualität von Kunststofffüllungen noch einmal deutlich verbessern. Sie kommt aber niemals an die Qualität von Einlagefüllungen heran. Kunststoffe sind daher im Seitenzahnbereich unter Umständen nur bedingt als Füllungsmaterial zu empfehlen.

Ausnahmsweise wird in unserer Praxis auch noch Amalgam verwendet. Das Material ist sehr einfach und kostengünstig zu verarbeiten. Ihm werden jedoch aufgrund seines Anteils an Quecksilber und anderer Metalle möglicherweise Verträglichkeitsprobleme nachgesagt. Amalgam haftet ausschließlich mechanisch in der eingebrachtet Kavität des Zahnes. Um eine ausreichende Haftung erzielen zu können, muss bei Füllungen aus Amalgam deswegen deutlich mehr gesunde Zahnsubstanz abgetragen werden, als dies bei Füllungen aus Kunststoff der Fall ist.

 

Wichtig für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen:

Bei hochwertigen Füllungen werden von den Krankenkassen immer nur Teile der Kosten erstattet, wie die der entsprechenden Amalgamfüllung. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Umständen und den Wünschen der Patienten bezüglich der Qualität und Ausführung der Versorgung. Von vielen privaten Krankenversicherungen werden diese Kosten aber weitestgehend übernommen.

 HaltbarkeitÄsthetikBiol. Verträglichkeit
Amalgamfüllunggutschlechtfraglich
Kunststoff-Füllunggutgut - sehr gutgut
Cerec-Keramiksehr gutgut - sehr gut
gut
Labor-Keramiksehr gutsehr gutgut
Gold-Inlaysehr gutmäßiggut, solange einziges Metall im Mund